Tips und Informationen für den digitalen Nachlass

Fertigen Sie eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten an!

Eine Muster-Liste hierfür finden Sie hier

Speichern Sie die Übersicht am besten auf einem verschlüsselten oder zumindest mit einem Kennwort geschützten USB-Stick, den Sie an einem sicheren Ort deponieren, beispielsweise in einem Tresor oder einem Bankschließfach!

Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem digitalen Nachlassverwalter! Legen Sie in einer Vollmacht für diese Person fest, dass sie sich um Ihr digitales Erbe kümmern soll!

Regeln Sie in der Vollmacht detailliert, wie mit Ihrem digitalen Nachlass umgegangen werden soll: welche Daten gelöscht werden sollen, wie die Vertrauensperson mit Ihrem Account in einem sozialen Netzwerk umgehen und was mit im Netz vorhandenen Fotos passieren soll!

Ein Muster dazu finden Sie hier.

Bestimmen Sie ebenfalls, was mit Ihren Endgeräten ( Computer,Smartphone, Tablet ) und den dort gespeicherten Daten geschehen soll!

Die Vollmacht müssen Sie mit einem Datum versehen und unterschreiben. Unabdingbar ist außerdem, dass sie "über den Tod hinaus" gilt.

Übergeben Sie die Vollmacht an Ihre Vertrauensperson und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie Ihren digitalen Nachlass auf diese Weise geregelt haben!

Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson ebenfalls mit, wo Sie die Zugangsdaten zu Ihren Accounts findet, wo Sie zum Beispiel den USB-Stick deponiert haben!

Denken Sie daran, die Auflistung Ihrer Accounts immer aktuell zu halten! Ergänzen Sie die Auflistung um neue Accounts, löschen Sie die Daten in der Übersicht, wenn Sie sich bei einem Account abgemeldet haben!

Es gibt auch Firmen, die eine kommerzielle Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses anbieten. Die Sicherheit solcher Anbieter lässt sich allerdings nur schwer beurteilen. Falls Sie erwägen, einen kommerziellen Nachlassverwalter zu beauftragen, erkundigen Sie sich genau nach dem Leistungsumfang und den Kosten!

Vertrauen Sie einem Unternehmen in keinem Fall Passwörter an! Auch Ihre Computer, Smartphones oder Tablets sollten nicht an kommerzielle Anbieter übergeben werden, die die Geräte nach dem digitalen Nachlass durchsuchen. Hierbei gelangen womöglich zu viele persönliche Daten an Unbefugte.

Es ist ratsam, auf Grund der Glaubwürdigkeit und Verschwiegenheit, einen Notar mit einzubeziehen, bei welchem Sie ein Masterpasswort hinterlassen und die digitale Vorsorgevollmacht beurkunden lassen.

Es empfiehlt sich, die digitale Vorsorgevollmacht als transmortale Vollmacht auszugestalten, um damit auch den Fall des Eintritts der Geschäfts- oder sonstigen Handlungsunfähigkeit abzudecken.